VG Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
Berlin, (Ende April) 2000
Klage des
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(...)
....................str. .......
109... Berlin
- Kläger -
gegen
Das Land Berlin
vertreten durch den Polizeipräsident in Berlin Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
- Beklagte -
wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Polizeimaßnahmen am 01.05.1999.
nämlich
Hiermit erhebe ich Klage und beantrage, festzustellen, daß die folgenden Maßnahmen der Polizei am 1. Mai 1999 in Berlin-Kreuzberg gegenüber dem Kläger rechtswidrig waren,
Als nach etwa 5 Minuten sich der schwarze Tieflader (Lautsprecherwagen) mit darauf befindlicher Band vom Kottbusser Tor auf dem Kottbusser Damm Richtung Hermannplatz näherte, nahm ich an, der Demonstrationszug setze sich fort. Ich hielt ich es für am sichersten, mich dem Zug anzuschließen. Da bei dem kurz darauf folgenden Zugriff meine Uhr verlorenging, vermag ich nicht genau zu sagen, wie spät es zu diesem Zeitpunkt war. Nach Angaben der taz war es 20.32 Uhr. Die Zeugin M., die sich nach dem Zugriff um mich kümmerte, nannte mir als Uhrzeit 20.45 Uhr. Die folgenden Vorkommnisse müssen sich demnach zwischen 20.30 Uhr und 20.45 Uhr zugetragen haben. Um mich dem Zug anschließen zu können, stieg ich daher über den bewachsenen Zaun, der als bauliche Markierung die beiden Fahrbahnseiten des Kottbusser Damms teilt. Nachdem ich mich vergewissert hatte, daß keine Vermummten o. ä. auf Gewaltbereitschaft hindeutenden Personen dem Zug angehörten, reihte ich mich in erster Reihe ein.
Beweis: Foto taz vom 3.5.1999, S.21.
Ich war nur wenige Meter in dem Zug mitgegangen, da stellte sich ohne mir ersichtlichen Gründ etwa ein Dutzend behelmter Polizeibeamte in den Weg. Lkw und Zug stoppte. So standen wir uns ca. eine viertel bis eine halbe Minute in einem Abstand von ca. 2 Metern gegenüber, ohne daß von Seiten der Demonstranten irgendwelche Aggression ausging. Da ich davon ausging die Demonstration gehe weiter und nachdem die vor dem Zug stehenden Beamten keinerlei Anweisungen gaben, blieb ich einfach stehen.
Beweis: Videosequenz II
Da ich mich auch völlig korrekt verhalten hatte, ich insbesondere keine Auflösungsverfügung der Polizei vernommen hatte (diese erging nicht vor 21 Uhr, s. u.), entschloß ich mich, weitere Anweisungen der Beamten abzuwarten.
Statt dessen trat (A) der aus meiner Sicht links außen stehende Beamte einen Schritt vor und griff mir mit der linken Hand an den Hals.
Beweis: Foto Bild_1, Videosequenz II
Ich wurde Richtung Mitte gedrängt. Vielleicht versuchte ich noch, irgendwo Halt zu finden, ich vermag die Sekundenbruchteile aber nicht genau zu beschreiben, da alles sehr schnell ging. Jedenfalls bin ich zu Boden gegangen. Die Rekonstruktion des Geschehensablaufs zeigt, daß offensichtlich eine Beamtin mit mir zu Boden ging, da ein hinter ihr stehender Kollege sie
mit seinem Schild niederdrückte.
Beweis: Foto Bild_ 2 und Bild_3, Videosequenz II
Auf dem Boden liegend habe ich mich zusammengekauert und versuchte noch, mich zu schützen, indem ich beide Arme vor mein Gesicht hielt. Trotzdem erhielt ich (B) 2-3 Schläge in die rechte Nierengegend, wobei ein Thoraxprellung davontrug.
Beweis: Befund Urbankrankenhaus
Dann packte mich jemand am rechten Arm. Eine weibliche Stimme forderte mich auf, über den Zaun auf den anderen Fahrstreifen zu steigen. Dem leistete ich sofort Folge. Allerdings kam ich auf der anderer Seite gar nicht zum Stehen, da ich (C) sogleich zu Boden gestoßen wurde und mit den (männlichen) Worten ,,Du Sau, du Sau" 3-4 gezielte Schläge Richtung
Kopf erhielt. Wieder hielt ich ich schützend meine Arme vors Gesicht. Mindestens zwei Schläge trafen meinen rechten Unterarm, wodurch ich eine schwere Prellung davontrug.
Beweis: Befund Urbankrankenhaus
Durch einen weiteren Schlag wurde mir die Brille im Gesicht zertrümmert. Diese ging zu Bruch und hinterließ Schnittwunden um das rechte Auge herum.
Beweis: Foto Bild_4, Urbankrankenhaus, Augenscheinsobjekt Brille
Nach Aussagen der Zeugin M., standen drei Polizisten um mich herum, die dann wegliefen, als die Zeugin sich auf uns zubewegte.
Beweis: Zeugin M.
Um 20.57 Uhr weigerte sich der Fahrer des Einsatzwagens B - 7136 (Standort in der Sanderstr. ), ärztliche Hilfe zu holen. Darüber hinaus befand sich noch das Einsatzfahrzeug B -7169 in der Sanderstr. Die Auflösungsverfügung der Polizei und die dreimalige Aufforderung den Platz zu verlassen, habe ich von dort aus gehört. Es muß dann zwischen 21.00 und 21.15 Uhr gewesen sein.
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Sachverhalt
Am 1. Mai 1999 nahm ich an der Demonstration durch Kreuzberg teil. Im späteren Verlauf der Demonstration kam es auf dem Kottbusser Damm aus mir nicht bekannten Gründen zu Gewalttätigkeiten zwischen Demonstranten und Polizei. Auf diese wurde ich aufmerksam, da plötzlich die Leute um mich herum zu laufen begannen. Die Lage um mich herum war völlig unübersichtlich. Polizeikräfte teilten die Mehrzahl der Demonstranten Richtung Kottbusser Tor und Richtung Herrmannplatz. Eine Tränengasgranate flog auf die Straße. Ich ging in Richtung Herrmannplatz, um dem Gas zu entweichen. So befand ich mich dann schät-zungsweise 5 Minuten auf dem Kottbusser Damm an der Ecke Sanderstraße. Der Lautsprecherwagen war ca. 100 m weiter Richtung Kottbusser Tor. Aus meiner Sicht hatte die Polizei sowohl den Platz sowohl Richtung Herrmannplatz als auch Richtung Kottbusser Tor abgeriegelt. In Anbetracht der unübersichtlichen Lage beschloß ich, abzuwarten. Um das weitere Geschehen beobachten zu können, versuchte ich zunächst, Einlaß in das Chinesische Restaurant an der Ecke Kottbusser Damm/Sanderstr. zu bekommen; der Inhaber aber hatte die Tür verschlossen. Anweisungen der Polizei konnte ich nicht vernehmen. Auch habe ich nicht mitbekommen, ob die Demonstration seitens der Demonstrationsleitung aufgelöst wurde.
(Es folgen Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit der Klage)
(...)