Kleine Anfrage
des Abgeordneten
Wolfgang Wieland
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


über


Die Prügelknaben der Hauptstadt
oder
Jahrelange Fehlentwicklungen bei der Berliner
Bereitschaftspolizei

Ich frage den Senat:

A. Komplex: 1. Mai 1999

1.) Teilt der Senat die Einschätzung, daß am 1. Mai 1999 von Einheiten der Berliner Bereitschaftspolizei das Deeskalationskonzept des Leiters der Direktion 5, Klaus Karau, bewußt unterlaufen wurde durch ein unkoordiniertes Hineingehen in den Demonstrationszug im Bereich Kottbusser Damm?

2.) Sieht der Senat in der Beschwerde der IG-Medien über die zahlreichen Übergriffe gegen Journalisten und Kameraleute mit bewußter Zerstörung von Kameras und Handys ebenfalls eine besorgniserregende Einschränkung der Informationsfreiheit, die an die alte Parole des früheren Innensenators Wilhelm Kewenig erinnert: "Am Tatort muß die Pressefreiheit schon einmal zurückstehen"?

3.) Konnte inzwischen festgestellt werden, zu welcher Einheit der Beamte gehörte, der dermaßen ungezügelt auf eine am Boden liegende Frau einprügelte, daß sein Schlagstock zerbrach? Zu welcher Einheit gehörten die ebenfalls auf die Frau einprügelnden anderen Beamten? Wer stieß den Satz aus: "Da hast Du es, Du Sau"? Erkennt der Senat angesichts der offenkundigen Schwierigkeit der Identifizierung endlich die Notwendigkeit einer Kennzeichnung der in geschlossenen Einheiten operierenden Beamten an?

4.) Wurden diejenigen Polizeibeamten ermittelt, die nach Beendigung der Veranstaltung gegen Demonstrationsteilnehmer tätlich wurden, die nichts anderes wollten, als z.B. durch Übersteigen von Zäunen aus dem Bereich des Tränengaseinsatzes heraus zu gelangen?

5.) Wie viele Strafanzeigen wurden insgesamt gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit der sogenannten revolutionären 1. Mai Demonstration - Beginn 19h30 - gestellt? Gibt es bereits Ermittlungsergebnisse?

B. Komplex: Jahrelange Fehlentwicklung

6.) Wie beurteilt es der Senat, daß insbesondere die zweite Abteilung der Berliner Bereitschaftspolizei in den letzten Jahren innerhalb und außerhalb Berlins durch überharte und eskalierende statt deeskalierende Polizeieinsätze in die Negativ-Schlagzeilen geriet?

7.) Wurden seit dem Aufbau der zweiten Abteilung der Berliner Bereitschaftspolizei Maßnahmen disziplinarischer Art oder Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Hundertschaftsführer oder andere leitende Beamte im Bereich der Bereitschaftspolizei durchgeführt?

8.) Zu welchen Maßnahmen der Strafverfolgung, der strafrechtlichen Ahndung, der disziplinarischen Ahndung oder der Dienstaufsicht führten die folgenden Vorfälle, in die insbesondere immer wieder die 22. und 23. Einsatzhundertschaft (EHU) verwickelt war:

a) Der Einsatz im Wendland vom 3. bis zum 5. März 1997 aus Anlaß der Transporte, als nach Angaben von Berliner Abgeordneten, Pfarrern aus dem Wendland, Journalisten (u.a. vom SPIEGEL), Berichten in Magazinen der Gewerkschaft der Polizei eine "harte Gangart" (Schlagstock- und Wasserwerfereinsatz) erstmals dann eingeschlagen wurde, als die Berliner Beamten mit der Durchführung der Räumung vor der Verladerampe in Dannenberg beauftragt wurden? Findet der Senat es akzeptabel, daß der Berliner Polizeipräsident im Zusammenhang mit diesen Einsätzen im Innenausschuß am 7. April 1997 davon sprach, "..... der Einsatzwert der Berliner Bereitschaftspolizei sei bundesweit positiv bekannt"?

b) Der Einsatz in Ahaus am 20. März 1998 aus Anlaß der Castor-Transporte, wo der Berliner Polizei von Seiten ihrer nordrhein-westfälischen Kollegen unprofessionelles, überhartes und eskalierendes Vorgehen vorgeworfen wurde, von lokalen SPD-Politikern sogar , "unvorstellbare Brutalität"? Gab es wenigstens Konsequenzen aus den Vorfällen, die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Fachleuten beider Bundesländer als "bestätigte Vorwürfe gegen die Berliner Polizei-Kategorie a)" gewertet wurden? Gab es Maßnahmen gegen den Einheitsführer PHK H., der nach Angaben des PP Münster "unkontrolliert, unbeherrscht und von blindem Aktionismus geprägt" unter anderem eine Bahnschranke beschädigte?

c) Der Einsatz nach einer sogenannten Hip-Hop-Fete vor den Hackeschen Höfen in der Nacht vom 20. zum 21. September 1997, bei dem inassiv gegen Unbeteiligte, Journalisten und Kamera-Teams vorgegangen wurde, Ihre Presseausweise demonstrativ weggeworfen wurden, zum Teil gefilmt von dem Fernsehsender "PRO 7".

d) Der Einsatz der EHU 23 im Herbst 1997 im Bereich Kottbusser Tor, bei dem Journalisten bei Vorhalten der Presseausweise mit dem Satz geantwortet wurde:" Presse kriegt was auf die Fresse".

e) Der Einsatz auf einer Demonstration am 3. Mai 1998 gegen die "Verkantherte Innenpolitik", bei dem sich Beamte der 23. EHU ohne Vorwarnung auf Transparentträger neben dem Lautsprecherwagen stürzten, weil diese durch das Hochhalten eines Transparentes angeblich gegen das "Vermummungsverbot" verstießen. Anschließend wurden die Festgenommenen übereinander in die Mannschaftswagen geworfen. Der Einsatz ist auf einer polizeilichen Videodokumentation festgehalten.

f) Der Einsatz im Anschluß an die Sendung des SFB "Berliner Platz" u.a. mit dem damaligen Innensenator Jörg Schönbohm am 9. Juni 1998 auf der Kottbusser Brücke und am Maybachufer mit dem Vorwurf der Mißhandlung von Gefangenen, insbesondere durch den Führer der 23. EHU, Herrn PHK H., der einen Festgenommenen mehrfach geohrfeigt haben soll und sich auf einen anderen Festgenommenen setzte. Auch von anderen Beamten soll es zu massiven Körperverletzungen gekommen sein. Ist es zur Anzeige gekommen, daß der Zugführer PHK H. auf dem Gelände der Direktion in der Friesenstr. den sog. "Hitler Gruß" gezeigt haben soll?

g) Der Einsatz in Königs Wustershausen am 17. Oktober 1998 bei demm nach Ende der Demonstration sich Beamte der 23. EHU unter Führung des Einsatz-Leiters PHK H. auf eine ca. 16 jährige weibliche Person stürzten und diese misshandelten, wobei der Einsatz auf einer polizeilichen Videodokumentation festgehalten wurde.

9.) Wie sah die so8enannte Nachschulung aus, die man der 23. EHU angedeihen ließ aufgrund der Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Affäre um die im Polizeicomputer verschwundenen Polizisten bekannt wurden? Wie wird es bewertet, daß die Beamten der 23. EHU bei dem zugrundeliegenden Einsatz am 30. Juli 1998 vor einem Schöneberger Jugendheim von Beamten aus der zuständigen Direktion "Beposchweine" genannt wurden? Geht der Senat davon aus, daß sich hier eine allgemeine Geringschätzung der Bereitschaftspolizei aufgrund ihrer Rambo-Allüren zeigt? Wurden die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten nach der Erörterung im Berliner Abgeordnetenhaus wieder aufgenommen?

Berlin, den 10. Mai 1999 Wolfgang Wieland

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