| neu: | Lange versprochen und endlich da! Der neue Fall. Lest, was einer Gruppe junger Männer auf ihrem Vatertagsausflug 1997 widerfahren ist. Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen beteiligte Polizeibeamte eingeleitet, von denen schließlich drei zur Anklage kamen. Was dem Geschädigten N im ersten Tatkomplex passiert ist, lest bitte in seinem Gedächtnisprotokoll. Die Geschehnisse zum 2. Tatkomplex finden sich hier. Beide Tatkomplexe wurden im ersten Rechtszug zusammen verhandelt. Im Zusammenhang mit dem 1. Tatkomplex wurden ein Polizeibeamter und eine Polizeibeamtin wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten findet sich hier. Dieses wurde jedoch von letztlich in der Berufung vor dem LG Berlin aufgehoben. Der Täter zum 2. Tatkomplex wurde rechtskräftig wegen Freiheitsberaubung verurteilt, siehe erneut das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten. |
Wir sagen NEIN! Kein Mensch hat verdient, Opfer von Gewalt zu werden! Und rechtswidrige Polizeigewalt kann und darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Polizeigewalt.de geht es jedoch nicht darum, einzelne PolizeibeamtInnen für Verfehlungen an den Pranger zu stellen. Sie zur Verantwortung zu ziehen obliegt den Gerichten. Schließlich geht es beim Phänomen Polizeigewalt nicht um Verfehlungen einzelner "schwarzer Schafe", wie gerne behauptet wird. Vielmehr handelt es sich um ein strukturelles Problem: Es gibt selbst in unserem Rechtsstaat keine effektive Kontrolle von Polizeigewalt. Aber nur eine effektive Kontrolle der Polizei selbst macht es überhaupt möglich, derartige Straftaten von PolizeibeamtInnen verfolgbar zu machen.
Damit auch Hans und Helga Meier das glauben können, will polizeigewalt.de mit helfen, Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Gegenöffentlichkeit durch Gegeninformation.
Aus diesem Grund wollen wir unseren ersten Fall eines gut recherchierten Polizeiübergriffs darstellen:
Opfer im vorliegenden Fall ist ein Demonstrationsteilnehmer (beispielhaft einer von vielen!). Der Sachverhalt, der diesem Falle zugrunde liegt, findet sich im Auszug aus der Klageschrift des Opfers an das Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage ist noch beim VG Berlin anhängig und wartet auf Entscheidung. Als Beklagter hat der Polizeipräsident in Berlin in einer Klageerwiderung zu den Vorwürfen Stellung genommen. Hierauf antwortete der Kläger mit folgendem Schriftsatz. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft von Amts wegen die Ermittlungen übernommen und zunächst gegen unbekannt ermittelt. Schließlich konnten zwei Verfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet werden. Der Tatvorwurf lautete im ersten Fall auf Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB) sowie im zweiten Fall auf Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) und Beleidigung. Das Verfahren zu 1) wurde inzwischen eingestellt, bei dem Verfahren zu 2) wurde gegen die Einstellungsverfügung anwaltlich Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
Wir bitten um Verständnis, dass die Schriftsätze sowohl unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes als auch unter dem des Beschuldigtenschutzes nur anonymisiert widergegeben sind. Vielleicht sollte noch darauf hingewiesen werden, dass der Geschädigte nach dem Zugriff nicht in Gewahrsam genommen wurde. Ein Tatvorwurf gegen den Geschädigten wurde nicht erhoben.
Der umstrittene Polizeieinsatz anlässlich der Revolutionären 1. Mai Demonstration war im übrigen auch Anlass für den Abgeordneten Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Kleine Anfrage vom 10. Mai 1999 an die Berliner Senatsinnenverwaltung wegen jahrelanger Fehlentwicklungen bei der Berliner Bereitschaftspolizei. Was die Berliner Innenverwaltung darauf zu antworten wusste, findet Ihr hier in der Antwort von Ex-Innensenator Werthebach.
Eure polizeigewalt.de
Wir sind bemüht, in absehbarer Zeit weitere Fälle präsentieren zu können und hoffen auf eine rege - aber faire - Diskussion in unserem Gästebuch. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns in Zukunft das Recht vorbehalten, Gästebucheintragungen mit beleidigendem Inhalt zu löschen. Vielen Dank für Euer Verständnis!